Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Herba-Plastic AG, Grellingerstrasse 41, 4208 Nunningen, im weiteren als «HERBA» bezeichnet, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von HERBA schriftlich bestätigt werden.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der HERBA in Preislisten und Inseraten stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, einen für diese verbindlichen Bestellungen abzugeben.
Durch das Anklicken des Bestell-Buttons auf dem Online-Shop gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der aufgelisteten Produkte ab. HERBA bestätigt den Zugang der Bestellung unmittelbar nach deren Erhalt. Bestellungen sind für die HERBA erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Wird nach der Auftragsbestätigung festgestellt, dass die Auslieferung der Ware nicht möglich ist, wird die Bestellung storniert. Der Kunde kann in jedem Fall keine weitergehenden Ansprüche gegen HERBA geltend machen.
Die Angaben in den Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
HERBA behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall eine Bonitätsprüfung gemäss Datenschutzerklärung von HERBA zu machen. Durch die Bestellung willigt der Kunde in die Einholung einer Bonitätsauskunft ein. Ist der Kunde nicht kreditwürdig oder mit der Bezahlung einer oder mehrerer ausstehender Rechnungen von HERBA im Verzug, ist HERBA entweder berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen oder ist von der Lieferverpflichtung entbunden.
§3 Preise
Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zuzüglich einer Versandkostenpauschale von CHF 7.85 (falls nicht anders vereinbart). Der Mindestbestellwert beträgt CHF 20.–. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.
§4 Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt nur an Zustelladressen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein; ebenso keine Rechnungsstellung an temporäre Adressen (z.B. Rekrutenschule- oder WK-Adressen)!
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die HERBA stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der HERBA durch Zulieferanten und Hersteller.
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der HERBA schriftlich angezeigt werden. Äusserliche Schäden sind dem Frachtführer sofort bei Zustellung zu melden; nicht erkennbare Schäden sind dem Frachtführer innert 8 Tagen zu melden.
§5 Annahmeverzug
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die HERBA die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. HERBA ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.
§6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden der HERBA verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die HERBA hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§7 Gewährleistung/Garantie
HERBA übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Abholung an einer von HERBA betriebenen Abholstellen die Garantie für die Mängelfreiheit und die Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird; Für Produkte mit einem Wert kleiner als CHF 10.-- ist die Garantie ganz ausgeschlossen.
Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung/Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.
Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungs- bzw. Garantierechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/beigelegte bzw. eingebaute Akkus ist ausgeschlossen.
Tritt ein Gewährleistungs- bzw. Garantiefall ein, so besteht der Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei HERBA. Entscheidet sich HERBA für die Wandlung des Vertrages, wird eine Gutschrift zum Verkaufspreis vorgenommen.
Die Garantiedauer wird durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegen HERBA stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen.
§8 Retouren
Kunden haben das Recht, die Ware während 14 Tagen nach deren Zustellung zurückzugeben. Das Rückgaberecht wird durch die Rücksendung der Ware ausgeübt, wobei die Ware ungeöffnet und ungebraucht sein muss. Produkte, die HERBA auf Kundenwunsch produziert hat, sind von der Rücksendung in jedem Fall ausgeschlossen. Die Ausübung des Rückgaberechts führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurückerstattet werden müssen. Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis dem Kunden auf sein Kundenkonto gutgeschrieben. Vorbehalten bleibt jedoch ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises für mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware oder Versandkosten.
Für Retouren von fehlerhafter Ware verlangt HERBA, dass das defekte Teil bzw. Gerät sowie einer Kopie der Rechnung an die HERBA zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Der Kunde ist in jedem Fall dafür verantwortlich, die zu retournierende Ware transportfähig zu verpacken. Beschädigungen/Untergang der Ware aufgrund einer nicht sachgemässen Verpackung werden dem Kunden verrechnet. Übergibt der Kunde die Ware einem Transportunternehmen, trägt der Kunde die Gefahr für den sicheren Transport der Ware. Der Gefahrenübergang an HERBA geht erst mit dem Eintreffen der Ware bei HERBA über.
Der Kunde hat bei Einsendung des zu reparierenden bzw. retournierenden Gerätes dafür Sorge zu tragen, dass die darauf befindlichen Daten gelöscht und durch Kopien gesichert sind, da die Daten bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Eine Haftung der HERBA für den Verlust der Daten, Zugriff Dritter oder ähnliches ist ausgeschlossen.
§9 Zahlung
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar (falls nicht anders vereinbart). Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn HERBA über den Betrag verfügen kann. Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HERBA.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist, gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wodurch HERBA berechtigt ist, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5% zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist HERBA auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn HERBA Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist HERBA berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
§10 Mahn- und Inkassogebühren
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so mahnt HERBA den Kunden per E-Mail, schriftlich oder telefonisch. HERBA behält sich vor, Mahngebühren von CHF 10.—pro ausgestellte Mahnung zu verrechnen. Bei erfolglosen Mahnungen kann HERBA die Forderung an eine mit dem Inkasso beauftragten Drittunternehmen abtreten. Das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
§11 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, Unterlieferung, keiner Lieferung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen HERBA, als auch gegen Hilfspersonen und Substituten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§12 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. der Kunde darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers. Auf dem Online-Shop von HERBA verwendete Firmen, Marken, Markenzeichen, Handelsmarken, Bilder und Logos sind Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer.
§13 Datenschutz
HERBA verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.
§14 Gerichtsstand
Nunningen ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
§15 Schlussbestimmungen
HERBA behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.